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Lotterie & Recht

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Re: Unterschied zwischen Gewinnspiel und Glückspiel?

geschrieben von Kandis am 14.09.2010 um 12:05:47

Hallo,

ich werde auf einer Fachmesse (DKM 2010 Internationale Fachmesse für die Finanz- und Versicherungswirtschaft) einen Stand betreiben und möchte dort gerne eine Verlosung mit abendlicher Gewinnziehung organisieren.
Gibt es für mich straf- und zivilrechtliche Bestimmungen, die zu beachten wären?
Freue mich auf Rückmeldung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Kandis



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