Lotterylaw

| 971 Beiträge | Archiv | Suche |
| Zurück zur Hauptseite | Impressum |

Lotterie & Recht

Das Forum


Zurück zum Forum


Re: auch Verlosung innerhalb Verein/Club genehmigungspflichtig ?

geschrieben von der_doubledee am 27.11.2004 um 10:54:06

Hallo,

danke für die Antwort.
Sicherlich würde ich ein Einsatz verlangen, wenn man es denn im engeren Sinne so nennen kann. Die Mitglieder des Clubs/Vereins zahlen ja einen mtl. Beitrag. Und dies wäre ja quasi mein Einsatz. Vielleicht ist das auch noch Auslegungssache, aber wenn man es so betrachtet, wäre es ein Glücksspiel, nicht wahr ?
Nun aber die Sache mit dem Geschick. Nehmen wir an ich hätte 10 Mitglieder und nur einen Preis. Somit könnten sie Geschick beweisen wie sie wollten, es bliebe hinterher vom Glück abhängig ob sie den Preis bekämen. So ähnlich wie "bei mehreren richtigen Einsendungen entscheidet das Los". Wie diese Quelle-Aktionen. Ne Couch für 10 EUR oder so. Glücksspiel oder Gewinnspiel? Ich bin da ziemlich verwirrt.
Aber um das nochmal klar zu stellen. Ich will aus dieser Verlosung keinen Gewinn schlagen. Das Ding soll völlig auf Selbstkostenbasis funktionieren.

»Hallo,«

»Glücksspiele unterscheiden sich von Gewinnspielen insbesondere darin, dass bei ersteren ein Einsatz gefordert wird. Bei Gewinnspielen ist die Teilnahme dagegen grundsätzlich ohne Einsatz möglich. «
»Glücksspiele unterscheiden sich von Geschicklichkeitsspielen darin, dass bei letzteren die Entscheidung über Gewinn oder Verlust maßgeblich vom Geschick und gerade nicht vom Glück der Teilnehmer abhängt. Für die Teilnahme ist bei beiden Spielformen jedoch ein Einsatz erforderlich.«
»Möchtest Du von den Teilnehmern einen Einsatz verlangen, und die Entscheidung über Gewinn oder Verlust hängt maßgeblch vom Zufall ab, so liegt ein Glücksspiel vor, zu dessen Durchführung Du grundsätzlich der Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarfst.«

»Gruß,«
»Rüdiger Bodemann «

»»Hallo Leute,««

»»habe schon ein wenig im Forum gelesen und so einiges erfahren.««
»»Der Unterschied zw. Gewinn- und Glücksspiel ist mir noch nicht ganz klar, aber wenn ich meine Frage stelle, wisst Ihr worum es geht.««
»»Wenn ich einen Verein/Club gründe, der lediglich ein Ziel hat, und zwar von geringen mtl. Beiträgen (3,00 EUR) zu 100% Waren zu kaufen und diese mtl. unter allen Mitgliedern zu "verlosen". Grundsätzlich ist es ja nichts anderes als bei einer Privatkundenbank, die so ein Gewinnsparen veranstalten.««
»»Ich denke in dieser Konstellation wäre es für mich Glücksspiel. Wenn ich nun die Auslosung vom Geschick der Mitglieder abhängig mache, würde das evtl. ausreichen um es zu einem Gewinnspiel zu machen ? Der Club/Verein wäre auch öffentlich. Jeder könnte Mitglied werden. Die rechtlichen Sachen zur Gründung fehlen mir zwar auch noch, aber darüber informiere ich mich wenn ich über die Verlosung genauer bescheid weiß. Ohne dies lohnt sich der Club/Verein nicht.««

»»Bin dankbar für alle Hinweise.««



Auf diesen Beitrag antworten

Name: 
E-Mail: 
 E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Beiträgen zu diesem Thema
 E-Mail-Adresse im Forum anzeigen
Titel: 
Nachricht: 
PIN