Lotterylaw

| 971 Beiträge | Archiv | Suche |
| Zurück zur Hauptseite | Impressum |

Lotterie & Recht

Das Forum


Zurück zum Forum


Re: Dubai Firma und Veranstaltung im Ausland

geschrieben von W.Wehrmeyer am 01.08.2005 um 12:34:23

Hallo , wir sind eine private Spielgemeinschaft und spielen schon länger in Dubai. Ich glaube nicht das wir uns strafbar machen. Ausserdem kann jeder bei uns mitspielen.
Gruss, W.

»»An dem Thema Glückspiele übers Internet aus dem Ausland, haben sich schon ganz andere probiert und sind gescheitert. Lass es...««

»Also diese Art von Antworten helfen mir wirklich nicht weiter.«
»Vielleicht kann mir jemand anderes eine fundierte Antwort geben!?«

»Ich beschreibe mal wie ich auf den Fall komme:«
»Als Senator-Traveller erhält man von der Lufthansa eine Kundenzeitschrift. «
»Da lese ich in der neusten Ausgabe: Gewinne einen Traumwagen und die Adresse einer Website eines Duty FreeShops in Dubai (Adresse poste ich hier gerne nach Genehmigung des Boardbetreibers)«
»Die verkaufen dort Lose mit denen man Autos, Häuser und Barbeträge gewinnen kann. Die Ziehung findet (wahrscheinlich mit Genehmigung des Staates Dubai) in Dubai statt. Ob dort eine Genehmigung vorliegt und wie diese aussieht spielt ja für uns hier keine Rolle.«
»Jedenfalls wird der Service in Deutschland und in deutscher Sprache beworben.«

»Jetzt nochmal meine Fragen:«
»- Machen sich die Betreiber in Deutschland strafbar? (soweit es den Betrieb angeht) Müssen Sie also mit einer Verhaftung o.ä. rechnen wenn Sie nach Deutschland einreisen?«

»- Macht sich die Werbeagentur oder der Werbeträger strafbar? Wenn ja, wegen was genau?«



Auf diesen Beitrag antworten

Name: 
E-Mail: 
 E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Beiträgen zu diesem Thema
 E-Mail-Adresse im Forum anzeigen
Titel: 
Nachricht: 
PIN