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Lotterie & Recht

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Re: Lotterien

geschrieben von Boris Hoeller am 29.11.2005 um 14:41:44

»habe gerade einen Anruf von der Agentur Glöckle bekommen, es gehe um ein Prämien-Sonderlos.«
»Sind die grundsätzlich unseriös?«


Hmm ....

Die SKL hat sich gerade vor dem LG München I zur Unterlassung hinsichtlich des cold-callings verpflichtet.
Insbesondere die LE Glöckle war mehrfach aufgefallen, durch unerbetene Werbeanrufe gegen einschlägige Vorschriften des Rechts des unlauteren Wettbewerbs verstoßen zu haben. Die SKL hatte hierzu vorgetragen, dass sie die LE Glöckle intern bereits mehrfach zu Vertragsstrafen herangezogen hat. Das hat sie aber nicht von ihrer Haftung für das Handeln ihrer Beauftragten entbunden.

Verstöße gegen die Unterlassungsverpflichtung können mit
den gesetzlichen Ordnungsmitteln sanktioniert werden.

Soweit Sie also nicht Ihr vorheriges Einvernehmen mitgeteilt haben für den Telefonanruf, könnte es sich um eine unerlaubte Handlung gehandelt haben.

Was das Angebot inhaltlich angeht, kommt es für die Beurteilung der Seriösität darauf an, was man darunter versteht oder verstehen will.

bonngruesse
Boris Hoeller



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