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Re: Gewinnspiel oder doch Glücksspiel?

geschrieben von Bernd II am 07.06.2004 um 20:04:49

»-> Auswertung erfolgt natürlich unter Aufsicht eines Anwaltes und unter Herbeifugung eines Unbeteiligten der wieder mittels seines Geschicks und unter Zuhilfenahme seiner Logik den Gewinner ermittelt.«

Ich weis jetzt nicht, ob ich das jetzt richtig verstanden habe? Bezieht sich der Passus "und unter Zuhilfenahme seiner Logik den Gewinner ermittelt." auf den hinzugezogenen Unbeteiligten oder auf den Teilnehmer, der in die Endrunde gekommen ist?

Wenn ersteres der Fall ist, müßte man noch mal schauen, ob dieser Auswahlprozeß dem eines Zufalles gleich kommt. Ich denke dabei an die SKL-5-Mio. Euro-Show, wo ja die eigentlichen Teilnehmer ja auch vom Geschick der Promis abhängig sind. Und da spielt dann schon wieder der Zufall eine gewisse Rolle...



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