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Lotterie & Recht

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Re: Firma und Veranstaltung im Ausland

geschrieben von Funanimal am 06.07.2004 um 01:42:44

Das mit der Werbeagentur macht Sinn.

Zum 1. Teil:
Das würde doch bedeuten, dass jeder Betreiber eines Glückspiels oder Casinos im Internet damit Rechnen müsste in Deutschland belangt zu werden.
Wenn z.B. die Schweizer Lottogesellschaft die Möglichkeit bietet im Internet Lotto zu spielen macht sich der Betreiber in D strafbar. Das Schweizer Lottosystem hat ja in Deutschland keine Zulassung.



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