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Lotterie & Recht

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Re: Strafvorschrift §284 Abs. 4 StGb. (Werben für Sport und Casino Wetten)

geschrieben von The_Law_Tom am 06.03.2007 um 01:48:54

Hallo Bernd,

nach aktuellem Recht sieht es selbst mit einer ausländischen URL schlecht aus. Da deutsches Recht sagt, das es darauf ankommt wo der server steht, der betreiber seinen sitz hat etc. eine XXX.com url oder andere würde dein problem also auch nicht lösen.

Gruß

Tom



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